AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

JR-Audio Veranstaltungsservice

  1. Allgemeines

1.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und sonstigen Leistungen von JR-Audio Veranstaltungsservice.

1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn sie von JR-Audio Veranstaltungsservice schriftlich anerkannt werden.

1.3. Mit der Entgegennahme der Leistung von JR-Audio Veranstaltungsservice erkennt der Kunde die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

  1. Vertragsschluss / Vertragsinhalt

2.1. Angebote von JR-Audio Veranstaltungsservice sind freibleibend.

2.2. Der Vertrag kommt regelmäßig mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von JR-Audio Veranstaltungsservice zustande.

2.3. Der Vertragsinhalt richtet sich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

  1. Mietzeit

3.1. Die Mietzeit wird nach Tagen berechnet. Angefangene Tage werden als volle Tage berechnet.

3.2. Die Mietzeit beginnt mit der Übernahme des Gerätes, spätestens jedoch mit dem im Mietvertrag angegebenen Anfangsdatum.

3.3. Die Mietzeit endet mit der ordnungsgemäßen Rückgabe des mangelfreien Gerätes inklusive aller mit übergebenen Gegenstände (Zubehör, Bedienungsanleitung usw.) an JR-Audio Veranstaltungsservice, frühestens mit Ende der Veranstaltung.

  1. Preise / Zahlungsbedingungen

4.1. Die Preise ergeben sich aus der dem Vertrag zugrunde liegenden Auftragsbestätigung.

4.2. Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, die auf Wunsch des Kunden jedoch zusätzlich ausgeführt werden, werden dem Kunden nach den jeweils gültigen Preislisten von JR-Audio Veranstaltungsservice in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für Aufwendungen die der JR-Audio Veranstaltungsservice durch unrichtige Angaben des Kunden oder unverschuldete Transportverzögerungen entstehen.

4.3. Der JR-Audio Veranstaltungsservice hat Anspruch auf Vorschusszahlungen bis zur Höhe des zu erwartenden Gesamtrechnungsbetrages.

4.4. Der Kunde kann gegenüber den Forderungen von JR-Audio Veranstaltungsservice nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

4.5. Bei längerer Mietzeit kann die JR-Audio Veranstaltungsservice ihre Leistungen wöchentlich in Rechnung stellen.

4.6. Bei Zahlungsrückstand ist JR-Audio Veranstaltungsservice berechtigt, ab Fälligkeit der Forderung Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen.

  1. Rücktritt vom Vertrag

5.1. Vor Beginn der Mietzeit kann der Kunde schriftlich vom Vertrag zurücktreten.

5.2. Macht der Kunde von diesem vertraglichen Rücktrittsrecht Gebrauch, ist er verpflichtet Stornogebühren an den JR-Audio Veranstaltungsservice zu zahlen. Die Höhe der Stornogebühren ermittelt sich wie folgt: Erfolgt der Rücktritt mehr als 5 Arbeitstage vor Mietbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 30 % des Auftragswertes fällig. Erfolgt der Rücktritt 5 bis 2 Arbeitstage vor Mietbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des Auftragswertes fällig. Erfolgt der Rücktritt einen Arbeitstag vor Mietbeginn oder am Tage des Mietbeginns wird eine Stornogebühr in Höhe von 100 % des Auftragswertes fällig.

5.3. Soweit der Kunde den Nachweis geringerer Aufwendungen von JR-Audio Veranstaltungsservice führen kann, hat er lediglich diese zu ersetzen.

5.4. JR-Audio Veranstaltungsservice steht ein jederzeitiges Rücktrittsrecht zu, wenn der Kunde gegen seine Pflichten nach Ziff. 7 dieser allgemeinen Mietbedingungen in erheblicher Weise verstößt oder in Zahlungsverzug gerät. Ferner kann der JR-Audio Veranstaltungsservice vom Vertrag zurücktreten, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Kunden wesentlich verschlechtern.

  1. Versand und Gefahrübergang

6.1. Ohne besondere Vereinbarung besteht keine Verpflichtung des JR-Audio Veranstaltungsservice vermietete Geräte an den vom Kunden gewünschten Einsatzort zu transportieren oder zu versenden. Für den Transport oder die Versendung ist grundsätzlich der Kunde verantwortlich.

6.2. Wünscht der Kunde einen Versand durch den JR-Audio Veranstaltungsservice, erfolgt dieser Versand auf Kosten und auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald der Mietgegenstand das Lager von JR-Audio Veranstaltungsservice verlassen hat.

6.3. Soll die Rückgabe des Mietgegenstandes im Wege des Versandes erfolgen, ist dies nur mit vorheriger Zustimmung von JR-Audio Veranstaltungsservice zulässig. Die Gefahr für die Rücksendung trägt der Kunde bis zum Eintreffen der Sendung bei dem JR-Audio Veranstaltungsservice. Die Rücksendung ist in Kfz-Originalverpackung bruchsicher frei Haus an JR-Audio Veranstaltungsservice durchzuführen.

  1. Pflichten des Kunden

7.1 Der Kunde hat dem JR-Audio Veranstaltungsservice spätestens zu Beginn der Mietzeit einen Verantwortlichen zu benennen, der während der Mietzeit für den JR-Audio Veranstaltungsservice erreichbar sein muss.

7.2. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Mietgegenstand nur von geschultem Personal entsprechend der Bedienungsanweisung des Herstellers bzw. der JR-Audio Veranstaltungsservice gebraucht wird. Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand in gutem Zustand zu erhalten und ausschließlich seiner Bestimmung gemäß zu nutzen. Verpackungen, Bedienungsanweisungen und Zubehör stehen im Eigentum der JR-Audio Veranstaltungsservice. Alle Teile sind pfleglich zu behandeln und vollständig und unbeschädigt zurückzugeben.

7.3. Der Kunde hat Mitarbeiter von JR-Audio Veranstaltungsservice jederzeit zu den üblichen Geschäftszeiten Gelegenheit zu geben, den Mietgegenstand zu überprüfen.

7.4. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung von JR-Audio Veranstaltungsservice darf der Kunde den Mietgegenstand nicht von dem im Mietvertrag genannten Einsatzort entfernen.

7.5. Firmenzeichen, Kenn-Nummern des Herstellers oder von JR-Audio Veranstaltungsservice und sonstige angebrachte Zeichen sind unverändert auf dem Mietgegenstand zu belassen. Dem Kunden ist es untersagt, eigene Zeichen am Mietgegenstand anzubringen. Dies gilt insbesondere für Beschriftungen, Aufkleber und Anstriche.

7.6. Der Kunde ist verpflichtet den JR-Audio Veranstaltungsservice unverzüglich nach der Beendigung der Veranstaltung hiervon in Kenntnis zu setzen.

7.7. Dem Kunden ist es untersagt, den Mietgegenstand an Dritte auszuhändigen oder unterzuvermieten, sofern der JR-Audio Veranstaltungsservice hierzu nicht vorab schriftlich zugestimmt hat.

  1. Mietsicherheit

Der JR-Audio Veranstaltungsservice kann die Übergabe des Mietgegenstandes von einer angemessenen Mietkaution als Sicherheitsleistung für künftige Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis abhängig machen.

  1. Gewährleistung

9.1. Fehler, Störungen oder Schäden, die während der Mietzeit am Mietgegenstand auftreten hat der Kunde unverzüglich gegenüber dem JR-Audio Veranstaltungsservice bekannt zu geben. Die Weisungen von JR-Audio Veranstaltungsservice sind abzuwarten, eigene Mängelbeseitigungsversuche sind dem Kunden untersagt.

9.2. Soweit Mängel nicht vom Kunden zu vertreten sind, hat dieser nach Wahl des JR-Audio Veranstaltungsservice Anspruch auf Nachbesserung oder Nacherfüllung. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Mangel nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von JR-Audio Veranstaltungsservice beruht.

9.3. Kommt der JR-Audio Veranstaltungsservice schuldhaft ihrer Pflichten nach 9.2 nicht nach und könnte die geplante Veranstaltung ausschließlich deshalb nicht durchgeführt werden, so kann der Kunde selbst oder durch Dritte die Nachbesserung im Wege der Ersatzvornahme durchführen bzw. durchführen lassen. Die hierfür erforderlichen und angemessenen Kosten werden von dem JR-Audio Veranstaltungsservice im Rahmen der nach Ziff. 10 bestehenden Haftungshöchstgrenzen übernommen.

9.4. Soweit Leistungen von JR-Audio Veranstaltungsservice nicht oder nicht wie beabsichtigt erbracht werden können, weil der Kunde seinen Mitwirkungs- und Beistellpflichten nicht nachgekommen ist, ist ein Gewährleistungsanspruch gegenüber von JR-Audio Veranstaltungsservice ausgeschlossen. In diesen Fällen ist der Kunde verpflichtet die hierdurch verursachten Aufwendungen und Schäden, insbesondere auch den entgangenen Gewinn von JR-Audio Veranstaltungsservice zu ersetzen.

9.5. Eine termin- und qualitätsgerechte Ausführung gewährleistet der JR-Audio Veranstaltungsservice nur, wenn der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere derjenigen zur fristgerechten Zahlung nachgekommen ist.

  1. Haftung

Eine Haftung von JR-Audio Veranstaltungsservice ist gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen, sofern nachfolgend nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.

10.1. Der JR-Audio Veranstaltungsservice haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig von dem JR-Audio Veranstaltungsservice, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführte Schäden. Der JR-Audio Veranstaltungsservice haftet ferner unbeschränkt für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

10.2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet und auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Maße vertrauen durfte, haftet der JR-Audio Veranstaltungsservice auch in Fällen von Fahrlässigkeit. Diese Haftung ist auf den Ersatz der Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar waren.

10.3. Außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der leitenden Angestellten und gesetzlichen Vertreter von JR-Audio Veranstaltungsservice oder der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist eine Haftung für mittelbare Schäden, wie z.B. entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, entstandene Mehraufwendungen und immaterielle Schäden ausgeschlossen, sofern nicht eine Haftung nach 10.1 oder 10.2 gegeben ist.

10.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen wirken auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter von JR-Audio Veranstaltungsservice und finden auch im Falle vorvertraglicher und deliktischer Haftung Anwendung.

10.5. Im Fall von Datenverlusten jedweder Art (insbesondere auch Audio- und Videodaten) ist die Haftung von JR-Audio Veranstaltungsservice auf den Ersatz der Kosten beschränkt, die bei ordnungsgemäß durchgeführter und regelmäßiger Datensicherung für die Wiederherstellung der Daten aus elektronischen Sicherungsmedien entstehen würden. Die Verpflichtung des Kunden zur regelmäßigen Datensicherung nach dem Stand der Technik bleibt unberührt.

10.6. Die Haftung von JR-Audio Veranstaltungsservice für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

10.7. Sämtliche Haftungsansprüche des Kunden gegen den JR-Audio Veranstaltungsservice verjähren innerhalb eines Jahres, nachdem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den den Anspruch gegen den JR-Audio Veranstaltungsservice begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Dies gilt nicht für die in Ziff. 10.1 und 10.6 benannten Ansprüche.

10.8. Der Kunde haftet für alle Sach- und Personenschäden einschließlich etwaiger Folgeschäden, die durch ihn, seine Mitarbeiter oder sonstigen Dritten schuldhaft verursacht werden. Er haftet zudem für den Verlust von Equipment, welches zur Realisierung des Vertrages während der Dauer der Veranstaltung in den Veranstaltungsräumen eingesetzt wird. Die Dauer der Veranstaltung ergibt sich aus dem unterzeichneten Angebot, sofern nicht Punkt 3 dieser AGB greifen.

  1. Abtretung, Übertragung

Der JR-Audio Veranstaltungsservice darf die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden weder an Dritte abtreten noch übertragen. Hiervon ausgenommen sind Abtretungen oder Übertragungen an verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 AktG.

  1. Pfändung / Verpfändung

12.1. Der Mieter darf den im Eigentum des JR-Audio Veranstaltungsservice stehenden Mietgegenstand weder verpfänden, noch zur Sicherung an Dritte übereignen.

12.2. Nimmt ein Dritter Zugriff auf den Mietgegenstand, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist der Kunde verpflichtet, den JR-Audio Veranstaltungsservice hierüber unverzüglich fernmündlich, oder per Telefax Mitteilung zu machen. Bei einer Pfändung ist der JR-Audio Veranstaltungsservice sofort das Pfändungsprotokoll zu übersenden. Verstöße hiergegen begründen einen Schadensersatzanspruch von JR-Audio Veranstaltungsservice.

  1. Force Majeure

Für Ereignisse höherer Gewalt, die dem Auftragnehmer die Leistungserbringung wesentlich erschweren, die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet der Auftragnehmer nicht. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände wie Naturkatastrophen, Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung, Terroranschläge, Beschlagnahme, Embargo oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Parteien unverschuldet sind und nach Abschluss dieses Vertrages eintreten.

  1. Schlussbestimmungen

14.1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

14.2. Erfüllungsort ist Berlin, Deutschland. Gerichtsstand ist ebenfalls Berlin, Deutschland.

14.3. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so soll hieraus keine Unwirksamkeit der gesamten Mietbedingungen hergeleitet werden können. Anstelle der unwirksamen Klausel soll eine solche treten, die dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss entspricht.

14.4. Dieses Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG).